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Declaration of State Sovereignty

Erklärung der staatlichen Souverainität | Declaration of State Sovereignty | Déclaration de souveraineté de l\\\'état


Préambule

Erkennend, daß die gegenwärtigen Unsicherheiten des internationalen Systems eine Gefahr für Frieden uns Stabilität darstellen,

Geeint im Bewußtsein, daß der moderne Staat sich als maßgebliche Einheit im internationalen Systeme bewährt und seine Nicht-Existenz negative Konsequenzen für die gesamte irdische Zivilisation hat,

gewillt, die unveräußerliche und unantastbare Souverainität eines jeden Staates ungeachtet dessen Größe oder interner Konstitution zu definieren, zu achten, zu wahren und zu verteidigen und somit zum Wohle aller Staaten zu handeln,

kommen die Hohen Vertragsschließenden Parteien, in concreto

das Kingdom of Albernia,
die United States of Astor und
das Empire-Uni des Pays Nuvekerquiens, Valoir et Nogsèle

über nachstehende Bestimmungen überein.

1. Ein Staat soll als Völkerrechtssubjekt anerkannt werden, wenn er über ein Staatsgebiet auf einer anerkannten Kartenorganisation, ein Staatsvolk, eine Staatsgewalt, eine handlungsfähige Regierungsinstitution sowie die Fähigkeit, mit anderen Staaten in diplomatischen Kontakt zu treten, verfügt.

2. Staaten sind souverän. Weder soll sich die Herrschaftsgewalt eines Staates auf einen anderen erstrecken, noch soll die Einmischung eines Staates in die internen Angelegenheiten eines anderen Staates toleriert werden. Die staatliche Souverainität schließt die eigenmächtige Entscheidung über die eigene interne Konstitution mit ein.

3. Souveräne Staaten sollen als untereinander gleichberechtigt gelten; unabhängig von Größe, Bevölkerung oder interner Konstitution.

4. Die Staatengemeinschaft darf nicht tolerieren, daß eines Staates Souveränität von einem anderen Staate in Zweifel gezogen wird.

Unter dem nachfolgend genannten Vorbehalt unterzeichnet am 24. August 2009

Für das Königreich Albernia:

The Most Hon Lady Teri H. Shark, LD, MP
Prime Minister


Reservation
Erstens: Das Königreich Albernia notifiziert [den ehrenwerten Konferenzparteien], dass es im Falle der Nichterfüllung der Declaration keine Notwendigkeit zur Herbeiführung einer Änderungen dieses Status gesehen wird.
Zweitens: Die Regierung Ihrer Majestät beabsichtigt nicht, diese Erklärung in albernisches Recht umzusetzen oder anderweitig rechtliche Verbindlichkeit für das Königreich herbeizuführen.

In Kraft getreten am 24.08.2009.

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