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GAR - Standing Orders of the Greater Aldenroth City Council

Article 1 - Fundamentals
(1) Die Regionalversammlung der Greater Aldenroth Region tritt unter der Bezeichnung "Greater Aldenroth City Council" auf.
(2) Das Greater Aldenroth City Council tritt in der City Hall in Aldenroth zusammen.

Article 2 - Membership and Voting Right
(1) Redeberechtigtes Mitglied des Greater Aldenroth City Council ist jeder albernische Bürger, der in Greater Aldenroth gemeldet ist. Der Lord Mayor kann weiteren Personen vorübergehendes Rederecht erteilen.
(2) Stimmberechtigtes Mitglied des Greater Aldenroth City Council ist jeder albernische Bürger, der albernischer Bürger und in Greater Aldenroth gemeldet ist und nicht bereits unter anderem Namen stimmberechtigtes Mitglied des Greater Aldenroth City Council ist.

Article 3 - Chairmanship
Die Sitzungsleitung des Greater Aldenroth City Council führt der Lord Mayor of Greater Aldenroth oder auf dessen Wunsch und bei dessen Verhinderung der Deputy Mayor.

Article 4 - Sessions
(1) Auf eigene Initiative oder auf Antrag eines stimmberechtigten Mitglieds beruft der Sitzungsleiter das Greater Aldenroth City Council ein.
(2) Jede Sitzung des Greater Aldenroth City Council beginnt mit der Feststellung der Stimmberechtigungen und der Verlesung der Tagesordnung.
(3) Jede Sitzung des Greater Aldenroth City Council endet, wenn der letzte Tagesordnungspunkt abgeschlossen ist.

Article 5 - Discussions
Das Greater Aldenroth City Council hält Aussprachen zu allen Themen, die durch den Lord Mayor dazu bestimmt werden. Auf Antrag eines stimmberechtigten Mitglieds hat der Lord Mayor eine Aussprache zu einem bestimmten Thema auf die Tagesordnung zu setzen.

Article 6 - Votes
(1) Das Greater Aldenroth City Council stimmt dann über ein Proposal ab, wenn dies durch ein stimmberechtigtes Mitglied explizit beantragt wird.
(2) Eine Abstimmung dauert 72 Stunden.
(3) Eine Proposal gilt genau dann als angenommen, wenn mehr Stimmen auf die Annahme der Proposal als auf die Ablehnung der Proposal entfallen sind.

In Kraft getreten am 25.05.2009.

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