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Trunk Road Act

Ein Gesetz über den Bau und Unterhalt von Straßen im Königreich Albernia.

Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:

Section I – Generals

Article 1 – Basics
1) Dieses Gesetz regelt die Zuständigkeiten und Befugnisse der Regierung ihrer Majestät und der Behörden des Königreiches, im Bereich des Straßenbaus, des Straßenbetriebs und der Straßeninstandhaltung.
2) Straßenbau umfasst ausschließlich den Bau neuer Straßen, und den Ausbau von bereits bestehendens, sowie den Bau von Brücken, Tunneln und die Einrichtung von Fährverbindungen.
3) Straßenbetrieb umfasst den Betrieb von Raststätten, Parkplätzen, Verkehrsleitsystemen, Fährverbindungen sowie die Pflege der Bepflanzung an den Straßen.
4) Straßenwartung umfasst die Reparatur und Instandhaltung der Fahrbahn, sowie der Verkehrsleitsysteme, der Leitplanken und von Brücken und Tunneln.

Article 2 - Roadtypes
Es gibt folgende Typen von Straßen:
1) Motorways
2) Primary Roads
3) Secondary Roads
4) Tertiary Roads
5) Quartary Roads

Article 3 - Competences
1) Motorways sind Schnellstraßen. Für den Straßenbau, -betrieb und die -instandhaltung von Motorways ist das Home Office verantwortlich.
2) Primary Roads sind Fernverkehrsstraßen. Für den Straßenbau, -betrieb und die -instandhaltung von Primary Roads ist das Home Office verantwortlich.
3) Secondary Roads sind Fernverkehsstraßen. Für den Straßenbau, -betrieb und die -instandhaltung von Secondary Roads sind die Regionen verantwortlich.
4) Tertiary Roads sind regionale Landstraßen. Für den Straßenbau, -betrieb und die -instandhaltung von Tertiary Roads sind die Grafschaften verantwortlich.
5) Quartary Roads sind Landstraßen. Für den Straßenbau, -betrieb und die -instandhaltung von Quartary Roads sind die Grafschaften verantwortlich.


Section II - Numbering

Article 4 - Motorways
1) Neuerbaute Motorways erhalten eine Kennung bestehend aus einem M gefolgt von einer ein- bis vierstelligen Zahl. Die Zahl entspricht dabei der Zahl einer nahegelegenen Primary oder Secondary Road mit ähnlichem Verlauf.
2) Werden Primary, Secondary, Tertiary oder Quartary Roads teilweise zu Motorways ausgebaut, so behalten sie ihre alte Kennung an welche allerdings für die ausgebauten Streckenabschnitte ein [M] angehängt wird.
3) Werden Primary vollständig zu Motorways ausgebaut, so können sie ihre alte Kennung behalten an welche allerdings ein [M] angehängt wird.
4) Werden Secondary, Tertiary oder Quartary Roads teilweise zu Motorways ausgebaut, so erhalten sie eine Motorwaykennung gemäß Article 4 - 1)

Article 5 - Primary Roads
1) Primary Roads erhalten eine Kennung bestehend aus einem P gefolgt von einer ein- bis vierstelligen Zahl.
2) Die einstelligen Primary Roads gehen als Radialen von Aldenroth beziehungsweise anderen Hauptstädten aus und werden im Uhrzeigersinn von P1-P9 Numeriert.
3) Die zweistelligen Primary Roads bilden Zwischenradialen und werden im Uhrzeigersinn numeriert, ihre erste Ziffer entspricht immer der Nummer der nächsten einstelligen Primary Road gegen den Uhrzeigersinn.
4) Die drei- bis vierstelligen Primary Roads zweigen von den Radialen und Zwischenradialen ab, sie werden sofern möglich im Uhrzeigersinn und steigend mit zunehmender Entfernung von Aldenroth numeriert.
Die erste Ziffer entspricht immer der Nummer der nächsten einstelligen Primary Road gegen den Uhrzeigersinn.

Article 6 - Secondary Roads
1) Secondary Roads erhalten eine Kennung bestehend aus einem S gefolgt von einer ein- bis vierstelligen Zahl.
2) Secondary Roads werden sofern möglich im Uhrzeigersinn und steigend mit zunehmender Entfernung von Aldenroth numeriert.
Die erste Ziffer entspricht immer der Nummer der nächsten einstelligen Primary Road gegen den Uhrzeigersinn.

Article 7 - Tertiary Roads
1) Tertiary Roads erhalten eine Kennung bestehend aus einem T gefolgt von einer ein- bis vierstelligen Zahl.
2) Tertiary Roads werden sofern möglich im Uhrzeigersinn und steigend mit zunehmender Entfernung von Aldenroth numeriert.
Die erste Ziffer entspricht immer der Nummer der nächsten einstelligen Primary Road gegen den Uhrzeigersinn.

Article 8 - Quartary Roads
1) Quartary Roads erhalten eine Kennung bestehend aus einem Q gefolgt von einer ein- bis vierstelligen Zahl.
2) Quartary Roads werden sofern möglich im Uhrzeigersinn und steigend mit zunehmender Entfernung von Aldenroth numeriert.
Die erste Ziffer entspricht immer der Nummer der nächsten einstelligen Primary Road gegen den Uhrzeigersinn.

Gemäß den Gesetzen beschlossen und verkündet zu Aldenroth, den 04. August im Jahre 2008. Geändert durch Gesetz vom 17.02.2011 und vom 11.03.2012.


In Kraft getreten am 04.08.2008.
Zuletzt geändert am 11.03.2012.

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