Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen dem Kingdom of Albernia und dem Império das Nações Leduveiras
Die Hohen Vertragschließenden Seiten, eingedenk ihrer Verantwortung für die Erhaltung des Friedens, in dem Bestreben, einen Beitrag zur Entspannung und Sicherheit der Welt zu leisten, in dem Bewusstsein, dass die Unverletzlichkeit der Grenzen und die Achtung der territorialen Integrität und der Souveränität aller Staaten der Welt in ihren gegenwärtigen Grenzen eine grundlegende Bedingung für den Frieden sind, in der Erkenntnis, dass sich daher die beiden unterzeichnenden Staaten in ihren Beziehungen der Androhung oder Anwendung von Gewalt zu enthalten haben, geleitet von dem Wunsch, zum Wohle der Menschen in den beiden unterzeichnenden Staaten die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit zwischen dem Kingdom of Albernia und dem Império das Nações Leduveiras zu schaffen, sind wie folgt übereingekommen:
Artikel 1 Das Kingdom of Albernia und das Império das Nações Leduveiras erkennen sich gegenseitig offiziell an und entwickeln normale friedliche Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung.
Artikel 2 Das Kingdom of Albernia und das Império das Nações Leduveiras sind der souveränen Gleichheit aller Staaten, der Achtung der Unabhängigkeit, Selbständigkeit und territorialen Integrität, dem Selbstbestimmungsrecht, der Wahrung der Menschenrechte und der Nichtdiskriminierung verpflichtet.
Artikel 3 Das Kingdom of Albernia und das Império das Nações Leduveiras werden ihre Streitfragen ausschließlich mit friedlichen Mitteln lösen und sich der Drohung mit Gewalt oder der Anwendung von Gewalt enthalten. Sie bekräftigen die Unverletzlichkeit der bestehenden Grenze jetzt und in der Zukunft und verpflichten sich zur uneingeschränkten Achtung ihrer territorialen Integrität.
Artikel 4 Das Kingdom of Albernia und das Império das Nações Leduveiras verpflichten sich, keine geheimdienstlichen Tätigkeiten auf dem Territorium des anderen fortzusetzen oder zu etablieren.
Artikel 5 Das Kingdom of Albernia und das Império das Nações Leduveiras gehen von dem Grundsatz aus, dass die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten sich auf sein Staatsgebiet beschränkt. Sie respektieren die Unabhängigkeit und Selbständigkeit jedes der beiden Staaten in seinen inneren und äußeren Angelegenheiten.
Artikel 6 Das Kingdom of Albernia und das Império das Nações Leduveiras werden ständigen regelmäßigen diplomatischen Kontakt pflegen, um die Beziehungen zueinander auf freundschaftlichem Niveau zu halten.
Artikel 7 Das Kingdom of Albernia und das Império das Nações Leduveiras stimmen darin überein, dass durch diesen Vertrag die von ihnen früher abgeschlossenen oder sie betreffenden zweiseitigen und mehrseitigen internationalen Verträge und Vereinbarungen nicht berührt werden.
Artikel 8 Das Kingdom of Albernia und das Império das Nações Leduveiras gewähren den Bürgern des jeweils anderen Staates freies Passieren der Grenzen. Eine Visumspflicht, falls vorhanden, entfällt gänzlich und wird weder Jetzt noch in Zukunft angeordnet.
Artikel 9 Das Kingdom of Albernia und das Império das Nações Leduveiras erklären ihre Bereitschaft, im Zuge ihrer Beziehungen praktische und humanitäre Fragen zu regeln. Um die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wirtschaft, der Verteidigung, der Wissenschaft und Technik, des Verkehrs, des Rechtsverkehrs, des Post- und Fernmeldewesens, des Gesundheitswesens, der Kultur, des Sports, des Umweltschutzes und auf anderen Gebieten zu entwickeln und zu fördern, können Erweiterungsverträge basierend auf diesem Grundlagenvertrag jederzeit vereinbart werden.
Artikel 10 Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation und tritt am Tage nach dem Austausch entsprechender Noten in Kraft.
Artikel 11 Der Vertrag hat eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer. Beide Seiten haben das Recht, den Vertrag ordnungsgemäß mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen, womit alle hiermit getroffenen Vereinbarungen und Erweiterungsverträge ihre Gültigkeit verlieren.
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