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Cooperation with Chinopien Treaty


Friedens- und Freundschaftsvertrag zwischen dem Kingdom of Albernia und dem Gelben Reich

Artikel 1. Das Kingdom of Albernia und das Gelbe Reich erklären den dauerhaften Frieden und die Freundschaft zwischen beiden Staaten.

Artikel 2. Die Partnerstaaten erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an.

Artikel 3. Sie richten Botschaften auf dem Gebiet des jeweils anderen Partnerstaates ein. Der Vertreter ist beim Partnerstaat zu akkreditieren und genießt diplomatische Immunität. Die Botschaft und sämtlicher zu ihr gehöriger unbeweglicher Besitz sind exterritorial und der Verfügung der staatlichen Hoheitsgewalt des Empfangsstaates entzogen.

Artikel 4. Die Partnerstaaten unterlassen Handlungen, die zum Schaden des anderen Staates führen.

Artikel 5. Dieser Vertrag ist dauerhaft. Er kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

In Kraft getreten am 05.11.2006.

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