Treaty about consular representation between the Kingdom of Albernia and Porth Llewelyn
Preamble In der Erkenntnis, dass Porth Llewelyn auf Grund beschränkter Ressourcen den Angehörigen der Cron Dependency nicht in jedem Staat eine konsularische Vertretung anbieten kann, und als Zeichen der Freundschaft und des Vertrauens zwischen dem Kingdom of Albernia und Porth Llewelyn schließen die beiden Vertragsparteien einen Vertrag mit nachfolgendem Wortlaut:
Art. 1 Consular Representation (1) In Staaten, in denen keine Botschaft, kein Konsulat oder andersweitige ständige diplomatische Vertretung Porth Llewelyns besteht, übernehmen die diplomatischen Einrichtungen des Kingdom of Albernia die konsularische Vertretung für Angehörige der Cron Dependency und konsularische Dienste für Reisende nach Porth Llewelyn des entsprechenden Gastlandes. (2) Von den Bestimmungen des Abs. 1 kann auf das Ersuchen Porth Llewelyns für einzelne Staaten abgewichen werden, in diesem Falle nehmen die Institutionen des Kingdom of Albernia die Aufgaben nach Abs. 1 nicht wahr. Die betreffenden Staaten sind als formloser Anhang zu diesem Vertrag zu führen.
Art. 2 Diplomatic Representation Eine diplomatische Vertretung Porth Llewelyns durch Institutionen des Kingdom of Albernia findet nicht statt.
Art. 3 Entry into Force, Validity, Notice of Agreement (1) Der Vertrag tritt mit der Ratifikation durch beide Vertragspartner in Kraft. (2) Die Geltungsdauer dieses Vertrages ist unbeschränkt. (3) Der Vertrag kann einseitig mit einer Frist von 3 Monaten oder jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben werden. Die einseitige Kündigung erfolgt durch schriftliche Mitteilung an die diplomatische Vertretung des anderen Vertragsstaates.
Geschlossen zu Aldenroth am 01.02.2006.
Für das Kingdom of Albernia:
Prime Minister Rhodie Paerrycen
Für Porth Llewelyn:
Lord Lieutenant Gwen Hayes In Kraft getreten am 24.03.2006.
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