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General Police and Security Act

Ein Gesetz zur Organisation der Polizeibehörden im Königreich.

Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:


Section I – Generals

Article 1 – Basics
1) Das vorliegende Gesetz regelt den Aufbau, die Arbeit und die Befugnisse einer albernischen Polizei.
2) Die albernische Polizei hat die Aufgaben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und als Strafverfolgungsbehörde zu ermitteln.
3) In der erstgenannten Funktion kommt ihr dabei die Rolle einer Notfallhilfe mit eigenem Notruf zu.
4) Der albernischen Polizei ist als Exekutivorgan des staatlichen Gewaltmonopols die Anwendung unmittelbarer Gewalt durch unmittelbaren Zwang innerhalb gesetzlicher Grenzen erlaubt.
5) Die Polizei des Kingdom of Albernia ist in drei Behörden unterteilt. Diese sind:
a) Criminal Investigation Services (CIS)
b) Uniformed Police Department (UPD)
c) Frontier-Defence Corps (FDC)
6) Eine Abteilungsunterteilung der drei Behörden ist behördenintern in Eigenverantwortung zu regeln. Im Zweifelsfall sind Gesetze zu erlassen.

Article 2 – Sortie
1) Die Polizeibehörden des Kingdom of Albernia vertreten die Rechtsordnung als Exekutive. Ihre Hauptaufgaben sind die Gefahrenabwehr und die Strafverfolgung.
a) Die Gefahrenabwehr hat präventiven Charakter, es soll eine für ein Rechtsgut bestehende Gefahr abgewehrt werden.
b) Die Strafverfolgung hat repressiven Charakter, hier werden bestimmte Anordnungen seitens höher gestellter Behörden, wie die Beschlagnahme, Durchsuchungen oder Festnahmen durchgeführt.


Section II – Command structure

Article 3 – Superior authority
1) Die Polizeibehörden des Kingdom of Albernia unterstehen dem Minister of Home Affairs.
2) Das Home Office ist für die Einteilung der polizeilichen Behörden und deren Verwendungszwecken zuständig.
3) Der Minister of Home Affairs ernennt und entlässt die jeweiligen Behördenleiter.

Article 4 – Criminal Investigation Services
1) Der Criminal Investigation Services – kurz CIS – ist die Kriminalpolizei.
2) Der CIS befasst sich mit der Verfolgung und Verhütung bestimmter Deliktsfälle. Diese sind:
a) Kapitaldelikte (Tötungsdelikte, Raub, Prostitution, Brände, Vermisste)
b) Bandendelikte (Betäubungsmittel, Glücksspiel, organisierte Kriminalität, Falschgelddelikte)
c) Delikte von und zum Nachteil Kinder und Jugendliche
d) Wirtschaftsdelikte (Wirtschaftskriminalität, Betrug,)
e) Eigentumsdelikte (Schwerer Diebstahl/Einbruch, Computerkriminalität
f) Staatsschutzdelikte
g) Servicedienststellen wie Fahndung, Erkennungsdienst / Spurensicherung, Zeugenschutz
3) CIS Beamte sind Beamten anderer polizeilicher Behörden bei gemeinsamer Arbeit vorgesetzt.
4) Bei allen anderen Arbeiten entscheidet der Dienstgrad über Weisungsbefugnis.
5) Der Dienst innerhalb des CIS ist in zivil auszuführen.

Article 5 – Uniformed Police Department
1) Das Uniformed Police Department – kurz UPD – ist die Schutzpolizei.
2) Die Hauptaufgabe der Schutzpolizei ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerhalb des zugewiesenen Schutzbereiches. Hierzu zählen Tätigkeiten wie:
a) allgemeiner Streifendienst
b) Verkehrskontrollen
c) Aufnahme von Verkehrsunfällen
d) Bearbeitung von Strafanzeigen
e) Betreuung und Überwachung von Veranstaltungen
f) Fahndungen
g) Bewältigung von Einsätzen im Rahmen des Erstzugriffs
3) Der Dienst innerhalb des UPD wird in der Regel in Uniform ausgeführt.

Article 6 – Frontier-Defence Corps
1) Das Frontier-Defence Corps – kurz FDC – ist die Grenzschutzpolizei.
2) Die Hauptaufgabe der Grenzschutzpolizei ist die polizeiliche Überwachung der Grenzen zu Lande, zu Wasser und aus der Luft. Hierzu zählen Tätigkeiten wie:
a) die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs
b) die Überprüfung der Grenzübertrittspapiere und der Berechtigung zum Grenzübertritt
c) die Grenzfahndung
d) die Abwehr von Gefahren, die die Sicherheit der Grenzen beeinträchtigen
3) Die Grenzschutzpolizei hat weitere Aufgaben zu versehen. Diese sind:
a) Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs
b) Mitwirkung an polizeilichen Aufgaben im Ausland in Zusammenarbeit mit Polizeibehörden anderer Nationen
c) Unterstützung des Foreign Office zum Schutz diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland
4) Das FDC arbeitet gemäß dieses Gesetzes nach Art.6 (2d) und (3c) eng mit dem albernischen Militär zusammen.
5) Der Dienst innerhalb des FDC wird in der Regel in Uniform ausgeführt

Article 7 – Rank order
1) Innerhalb des UPD und des FDC gilt das gleiche Dienstgradsystem.
2) Die Dienstgrade des UPD und des FDC sind:
a) Constable
b) Sergeant
c) Inspector
d) Chief Inspector
e) Superintendent
f) Chief Superintendent
g) Commander
h) Deputy Assistent Commissioner
i) Commissioner
2) Die Dienstgrade des CIS sind:
a) Detective Constable (DC)
b) Detective Sergeant (DS)
c) Detectice Inspector (DI)
d) Detective Chief Inspector (DCI)
e) Detective Superintendent (DSI)
f) Detective Chief Superintendent (DCS)



Gemäß den Gesetzen beschlossen und verkündet zu Aldenroth, den 22. Mai im Jahre des Herrn 2006. Geändert durch Gesetz vom 11.03.2012.


In Kraft getreten am 22.05.2006.
Zuletzt geändert am 11.03.2012.

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