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Joint Declaration between the Kingdom of Albernia and the Royal Realm of Glenverness

Seine Exzellenz der Prime Minister of the Kingdom of Albernia, stellvertretend für die Regierung des Kingdom of Albernia, und Seine Exzellenz der First Meinister o Glenverness, stellvertretend für das Royal Realm, sind im Bemühen, die diplomatische Zusammenarbeit ihrer Völker heute und in Zukunft zu wahren, zu folgender Vereinbarung gekommen:

1. Das Kingdom of Albernia und das Royal Realm of Glenverness erkennen sich gegenseitig als souveräne Völkerrechtssubjekte an.

2. Überdies werden beide Regierungen Anstrengungen unternehmen, dauerhaften diplomatischen Kontakt zueinander aufzunehmen. Diplomatische Vertreter einer Partei erhalten dabei im Hoheitsgebiete der anderen Partei diplomatische Immunität.

3. Ein kultureller, historischer Austausch wird über die Diplomaten beider Staaten in ersten Ansätzen vorbereitet. Die Regierungen erkennen die besonderen kulturellen Verbindungen zwischen ihren Ländern an und werden diese fördern und bewahren.

4. Das Verteidigungsministerium von Albernia wird sich mit der Regierung von Glenverness ins Verbindung setzen und Kooperationsmöglichkeiten bei der Reform der Streitkräfte besprechen und die Regierung von Glenverness bei der Umsetzung ihrer nationalen Reform unterstützen.

Aldenroth, am 6. Februar 2012

Für das Kingdom of Albernia:

- Prime Minister -

Für das Royal Realm of Glenverness:

- First Meinister -

In Kraft getreten am 06.02.2012.

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