Gesetz bearbeiten
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Text:
[i]Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:[/i] [b]Art. 1 - Allgemeines[/b] 1) Das Königreich Albernia unterhält ein Wirtschaftsforschungsinstitut zur Bestimmung der in der Wirtschaftssimulation wesentlichen Parameter. 2) Das Institut trägt den Namen "Royal Economic Research Institute". [b]Art. 2 - Personal[/b] 1) Das Institut besitzt zwei Mitglieder. 2) Das House of Lords und das House of Commons benennen jeweils ein Mitglied. 3) Die Amtszeit ist zeitlich unbeschränkt. Ein Mitglied des Instituts kann von jenem Haus, durch das er eingesetzt wurde, jederzeit durch ein neues Mitglied ersetzt werden. 4) Setzt eines der Häuser dauerhaft kein Mitglied ein, fällt das Recht der Einsetzung dem anderen Haus solange zu, bis das ursprüngliche Haus sein Recht wieder wahrnimmt. Die Amtszeit desjenigen Mitgliedes, das als Vertretung eingesetzt wurde, endet damit. [b]Art. 3 - Übernahme von Änderungen in die Simulation[/b] 1) Sobald das Institut mit einer Mehrheit von mindestens drei der vier Mitglieder eine Änderung an Parametern feststellt, werden die neuen Werte in die Simulation übernommen. 2) Das Institut kann dabei Bereiche von möglichen Werten nennen, innerhalb derer die Administration der Simulation ohne erneute Feststellung einer Änderung durch das Institut variieren kann. [b]Art. 4 - Parameter von Waren[/b] 1) Das Institut betrachtet für unterschiedliche Waren folgende Daten: a. Richtpreis für Waren der Qualität 1 b. Priorität der Waren für das Volk auf einer Skala von 1 (unwichtig) bis 10 (sehr wichtig) c. Durchschnittliche Nachfrage des Volkes bei Einhaltung der Richtpreise 2) Zu Waren, für die in Albernia weder ein Import aus noch ein Export in andere Staaten möglich ist, betrachtet das Institut zusätzlich die Berechnungsvorschrift für den Richtpreis höherer Qualitätsstufen aus dem Grundrichtpreis. [b]Art. 5 - Parameter von Betrieben[/b] 1) Das Institut beobachtet, welche unterschiedlichen Betriebe in Albernia existieren. 2) Zu jedem unterschiedlichen Typ von Betrieben bestimmt das Institut sämtliche für die Simulation wesentlichen Werte, im besonderen: a. Kosten für die Neuerrichtung eines Betriebs b. Die im jeweiligen Betrieb möglichen Produktionen mitsamt Daten über die Produktionskosten und die Anzahl der täglich möglichen Produktionsmengen. 3) Bei der Bestimmung der Produktionskosten hat sich das Institut an Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu orientieren, soweit diese gemeinsam angemessene Regelungen getroffen haben. [i]Gemäß den Gesetzen beschlossen und verkündet zu Aldenroth, den 04. Oktober im Jahre des Herrn 2005. Jane II Regina (Großes Siegel des Königreiches)[/i] [i]Geändert durch den Royal Economic Research Institute Reform Act vom 28.07.2010.[/i]
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