Gesetz bearbeiten
Titel:
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Acts of Parliament
Regional Acts
Writs & Orders
Judgements
Treaties
Common Law
Repealed Law
Text:
[I]Seine Exzellenz der Minister für Auswärtige Angelegenheiten, stellvertretend für die Regierung Ihrer Majestät, und Seine Exzellenz, König Edmund I., stellvertretend für die Regierung des Königreiches der Nordmark, sind im Bemühen, die diplomatische Zusammenarbeit ihrer Völker heute und in Zukunft zu wahren, zu folgender Vereinbarung gekommen:[/I] 1. Das Königreich Albernia und das Königreich der Nordmark erkennen sich gegenseitig als souveräne Völkerrechtssubjekte an. 2. Überdies werden beide Regierungen Anstrengungen unternehmen, dauerhaften diplomatischen Kontakt zueinander aufzunehmen. Diplomatische Vertreter einer Partei erhalten dabei im Hoheitsgebiete der anderen Partei diplomatische Immunität. Aldenroth, am 25. Juli 2010 Für das Königreich Albernia: [IMG]http://img714.imageshack.us/img714/1720/dmwanzisig.gif[/IMG] Für das Königreich der Nordmark: Seine Majestät Edmund I.
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